Wie sichert man seinen privaten Pool? Sie sind oder werden Eigentümer eines in den Boden oder halb in den Boden eingelassenen Swimmingpools und haben Fragen zu Sicherheitsstandards und gesetzlichen Verpflichtungen? Lesen Sie diesen Artikel, um mehr darüber zu erfahren.
Jedes Land hat seine eigenen Vorschriften und Sie sind verpflichtet, sich über die geltenden Gesetze auf dem Laufenden zu halten. Zögern Sie nicht, sich bei Ihrem Hersteller, in einem Fachgeschäft in Ihrer Nähe oder bei Ihrem Verband zu erkundigen (in Frankreich ist dies der Fédération Françaises des Piscines et des Spas (FFP)..
Sicherheitsstandards
Es gibt vier Kategorien von Sicherheitsvorrichtungen und Sie sind verpflichtet, Ihr Schwimmbecken mit einer der folgenden Vorrichtungen auszustatten. Unabhängig davon, welche Vorschriften in Ihrem Land gelten, ist es wichtig, daran zu erinnern, dass die Wachsamkeit eines Erwachsenen unerlässlich ist und die beste Sicherheit bleibt.
1- Sicherheitsabsperrungen rund um den Pool/NF P90-306
Sie muss über 1,10 m hoch sein und eine Tür mit einer gesicherten Öffnung haben. Diese Barriere muss mindestens einen Meter vom Rand des Schwimmbeckens entfernt sein, damit bei einem Unfall die Rettungskräfte ungehindert passieren können.
2- Pool-Alarm/NF P90-307 :
Die meisten Hausbesitzer entscheiden sich für diese Option, da sie am einfachsten zu installieren und am kostengünstigsten ist. Der Preis für eine Alarmanlage liegt je nach Modell zwischen 50 und 800 Euro.
3- Gesicherte Abdeckungen/NF P90-308 Standard:
Es gibt verschiedene Arten von Abdeckungen aus unterschiedlichen Materialien: Sie muss das unbeabsichtigte Eintauchen von Kleinkindern verhindern. Sie muss im geschlossenen Zustand dem Übersteigen durch eine erwachsene Person (mit einem Gewicht von 100 kg) standhalten und darf keine Verletzungen verursachen.
4- Die Schwimmbadüberdachungen/NF P90-309
Ebenso wie die Abdeckungen müssen auch die Überdachungen widerstandsfähig sein und bestimmte Anforderungen erfüllen. Das Verschlusssystem muss sicher, wind- und schneefallbeständig sein. Kinder unter fünf Jahren dürfen sie nicht bewegen können.